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   BGH, 12.10.2022 - XI ZB 25/22   

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https://dejure.org/2022,33297
BGH, 12.10.2022 - XI ZB 25/22 (https://dejure.org/2022,33297)
BGH, Entscheidung vom 12.10.2022 - XI ZB 25/22 (https://dejure.org/2022,33297)
BGH, Entscheidung vom 12. Oktober 2022 - XI ZB 25/22 (https://dejure.org/2022,33297)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • Wolters Kluwer

    Beschwerde gegen den Musterbescheid; Erforderliche Mitteilung über den Eingang der Rechtsbeschwerde

  • rewis.io
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    KapMuG § 20 Abs. 2 S. 1; KapMuG § 21 Abs. 1 S. 2
    Beschwerde gegen den Musterbescheid; Erforderliche Mitteilung über den Eingang der Rechtsbeschwerde

  • datenbank.nwb.de
  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (3)

  • BGH, 02.10.2012 - XI ZB 12/12

    Kapitalanlegermusterverfahren: Voraussetzungen der Mitteilungspflicht des

    Auszug aus BGH, 12.10.2022 - XI ZB 25/22
    Die nach § 20 Abs. 2 Satz 1 KapMuG erforderliche Mitteilung über den Eingang der Rechtsbeschwerde hat zu erfolgen, sobald gegen den Musterentscheid Rechtsbeschwerde durch einen beschwerdeberechtigten Beteiligten des Musterverfahrens (§ 20 Abs. 1 Satz 4, § 9 Abs. 1 KapMuG) in der gesetzlichen Form und Frist (§ 575 Abs. 1 ZPO) eingelegt worden ist und der Rechtsbeschwerdeführer auch beschwert ist (vgl. Senatsbeschluss vom 2. Oktober 2012 - XI ZB 12/12, WM 2012, 2092 Rn. 9 f.).
  • OLG Hamburg, 30.06.2022 - 6 Kap 1/21

    Lloyd Fonds Flottenfonds XI: Musterfeststellungsanträge abgewiesen

    Auszug aus BGH, 12.10.2022 - XI ZB 25/22
    Gegen den Musterentscheid des 6. Zivilsenats des Hanseatischen Oberlandesgerichts vom 30. Juni 2022 (6 Kap 1/21) ist beim Bundesgerichtshof (Az.: XI ZB 25/22) durch die Musterklägerin und 13 Beigeladene Rechtsbeschwerde eingelegt worden.
  • BGH, 17.12.2021 - XI ZB 21/21

    Bestimmung des Musterrechtsbeschwerdeführers nach dem Prioritätsprinzip

    Auszug aus BGH, 12.10.2022 - XI ZB 25/22
    Die Beigeladenen zu 1 bis 11 und zu 13 bleiben als Rechtsbeschwerdeführer am Rechtsbeschwerdeverfahren beteiligt (vgl. Senatsbeschluss vom 17. Dezember 2021 - XI ZB 21/21, juris Rn. 2).
  • BGH, 27.06.2023 - II ZB 21/22

    Schadenersatzbegehren aus Transaktionen mit Aktien wegen fehlerhafter

    Nach der Rechtsprechung des Senats spricht § 21 Abs. 1 Satz 1 KapMuG dem Musterkläger die Stellung des Musterrechtsbeschwerdeführers ohne Rücksicht darauf zu, ob neben ihm Beigeladene Rechtsbeschwerde eingelegt haben, so dass stets nur ein Rechtsbeschwerdeverfahren mit nur einem Musterrechtsbeschwerdeführer in Gang gesetzt wird (BGH, Beschluss vom 17. Dezember 2020 - II ZB 31/14, ZIP 2021, 346 Rn. 32; aA BGH, Beschluss vom 12. Oktober 2022 - XI ZB 25/22, juris).
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